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März 2002
für: Autismus-Ambulanz Linker Niederrhein

Mehrfachdiagnosen   AD(H)S   TS    Zwänge    sonstige


Zwänge
Diagnostische Kriterien nach DSM-IV

A. Zwangsgedanken werden durch folgende Kriterien definiert:

  • wiederkehrende und anhaltende Gedanken, Impulse oder Vorstellungen, die zeitweise während der Störung als aufdringlich und unangemessen empfunden werden und die ausgeprägte Angst, großes Unbehagen und Leid hervorrufen;
  • die Gedanken, Impulse oder Vorstellungen sind nicht nur übertriebene Sorgen über reale Lebensprobleme;
  • die Person versucht, diese Gedanken, Impulse oder Vorstellungen zu ignorieren oder zu unterdrücken oder sie mit Hilfe anderer Gedanken oder Tätigkeiten zu neutralisieren;
  • die Person erkennt, dass die Gedanken, Impulse oder Vorstellungen das Produkt des eigenen Geistes und nicht "fremdbestimmt" sind.

Zwangshandlungen werden durch folgende Kriterien definiert:

  • wiederholte Verhaltensweisen, z.B. Händewaschen, Ordnen, Kontrollieren oder gedankliche Handlungen, z.B. beten, zählen, Wörter leise wiederholen, zu denen sich die Person als Reaktion auf einen Zwangsgedanken oder von streng befolgten Regeln gezwungen fühlt;
  • die Verhaltensweisen oder die gedanklichen Handlungen dienen dazu, Unwohlsein zu verhindern oder mindern oder gefürchteten Ereignissen vorzubeugen; nichts davon steht jedoch in realistischem Bezug zu dem, was es zu neutralisieren oder verhindern gilt, oder sie sind deutlich übertrieben.

B. Zu irgendeinem Zeitpunkt im Verlauf der Störung hat die Person erkannt, dass die Zwangsgedanken oder -handlungen übertrieben oder unbegründet sind.
Dies muss bei Kindern nicht der Fall sein.

C. Die Zwangsgedanken oder -handlungen verursachen erhebliche Belastungen, sind zeitaufwändig (benötigen mehr als 1 Stunde pro Tag) oder beeinträchtigen deutlich die normale Tagesroutine, die beruflichen (oder schulischen) Funktionen oder üblichen Aktivitäten und Beziehungen.

D. Falls eine andere psychische Störung vorliegt, so ist der Inhalt der Zwangsgedanken oder -handlungen nicht auf diese beschränkt (z.B. starkes Beschäftigen mit Essen bei einer Ess-Störung, Sorgen um das Erscheinungsbild bei einer körperlichen Behinderung, Grübeln über Schuld bei einer Major Depression).

E. Das Störungsbild geht nicht auf die direkte körperliche Wirkung einer Substanz (z.B. Droge, Medikament) oder eines medizinischen Krankheitsfaktors zurück.

 

Eine (schwere) Zwangserkrankung kann unter Umständen zumindestens oberflächlich betrachtet dem Asperger-Syndrom ähnlich sehen, da auch Zwangserkankte zum Teil eben wegen dieser Zwänge auf strenge Routinen bestehen können und in ihrem Denken sehr rigide wirken können etc.

Andererseits leidet auch ein Teil der Asperger-Betroffenen an Zwängen oder zwanghaften Verhaltensweisen. Auch eine echte Zwangserkrankung mit ausgeprägten Zwangsgedanken und Zwangshandlungen kann mit AS gemeinsam auftreten.

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