Mehrfachdiagnosen AD(H)S TS
Zwänge
sonstige
Zwänge
Diagnostische
Kriterien nach DSM-IV
A. Zwangsgedanken
werden durch folgende Kriterien definiert:
- wiederkehrende
und anhaltende Gedanken, Impulse oder Vorstellungen, die zeitweise
während der Störung als aufdringlich und unangemessen empfunden
werden und die ausgeprägte Angst, großes Unbehagen und
Leid hervorrufen;
- die Gedanken,
Impulse oder Vorstellungen sind nicht nur übertriebene Sorgen
über reale Lebensprobleme;
- die Person versucht,
diese Gedanken, Impulse oder Vorstellungen zu ignorieren oder zu unterdrücken
oder sie mit Hilfe anderer Gedanken oder Tätigkeiten zu neutralisieren;
- die Person erkennt,
dass die Gedanken, Impulse oder Vorstellungen das Produkt des eigenen
Geistes und nicht "fremdbestimmt" sind.
Zwangshandlungen
werden durch folgende Kriterien definiert:
- wiederholte Verhaltensweisen,
z.B. Händewaschen, Ordnen, Kontrollieren oder gedankliche Handlungen,
z.B. beten, zählen, Wörter leise wiederholen, zu denen sich
die Person als Reaktion auf einen Zwangsgedanken oder von streng befolgten
Regeln gezwungen fühlt;
- die Verhaltensweisen
oder die gedanklichen Handlungen dienen dazu, Unwohlsein zu verhindern
oder mindern oder gefürchteten Ereignissen vorzubeugen; nichts
davon steht jedoch in realistischem Bezug zu dem, was es zu neutralisieren
oder verhindern gilt, oder sie sind deutlich übertrieben.
B. Zu irgendeinem
Zeitpunkt im Verlauf der Störung hat die Person erkannt, dass die
Zwangsgedanken oder -handlungen übertrieben oder unbegründet
sind.
Dies muss
bei Kindern nicht der Fall sein.
C. Die Zwangsgedanken
oder -handlungen verursachen erhebliche Belastungen, sind zeitaufwändig
(benötigen mehr als 1 Stunde pro Tag) oder beeinträchtigen
deutlich die normale Tagesroutine, die beruflichen (oder schulischen)
Funktionen oder üblichen Aktivitäten und Beziehungen.
D. Falls
eine andere psychische Störung vorliegt, so ist der Inhalt der
Zwangsgedanken oder -handlungen nicht auf diese beschränkt (z.B.
starkes Beschäftigen mit Essen bei einer Ess-Störung, Sorgen
um das Erscheinungsbild bei einer körperlichen Behinderung, Grübeln
über Schuld bei einer Major Depression).
E. Das Störungsbild
geht nicht auf die direkte körperliche Wirkung einer Substanz (z.B.
Droge, Medikament) oder eines medizinischen Krankheitsfaktors zurück.
Eine (schwere)
Zwangserkrankung kann unter Umständen zumindestens oberflächlich
betrachtet dem Asperger-Syndrom ähnlich sehen, da auch Zwangserkankte
zum Teil eben wegen dieser Zwänge auf strenge Routinen bestehen
können und in ihrem Denken sehr rigide wirken können etc.
Andererseits
leidet auch ein Teil der Asperger-Betroffenen an Zwängen oder zwanghaften
Verhaltensweisen. Auch eine echte Zwangserkrankung mit ausgeprägten
Zwangsgedanken und Zwangshandlungen kann mit AS gemeinsam auftreten.
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